Ohne Recherche geht es nicht: Käuferinnen und Käufer müssen erst ein Gefühl für realistische Preise bekommen, bevor sie Angebote konkreter ins Auge fassen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Nur 10.000 Kilometer auf dem Tacho, kein Jahr alt, super ausgestattet und kommt auf einen Preis, der weit unter der Hälfte des Neupreises liegt. Klingt perfekt. Ein wahres Schnäppchen! Wohl kaum. Wahrscheinlich ist es nur ein Lockangebot. Und das Traurigste daran: Die Masche ist alt.

«Betrugsklassiker begegnen uns im Online-Autohandel immer wieder, darauf wollen wir konsequent hinweisen und Sicherheitstipps geben», sagt Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Ein eindeutiges Warnzeichen für einen Betrugsversuch sei ein Angebot, das zu gut ist, um wahr zu sein. «Nach einer Preisrecherche besitzen Interessenten in der Regel ein gutes Gefühl für realistische Preise. Wenn ein Angebot zu günstig erscheint, sollten Interessenten hellhörig werden und es genau prüfen», rät Schmidt.

Verdächtige Inserate kann jeder per Kontaktformular oder telefonisch beim Online-Fahrzeugmarkt melden und überprüfen lassen. Im Zweifel gilt: Lieber auf ein vermeintliches Schnäppchen verzichten als ein zu hohes Risiko einzugehen.

Nur per Mail ist verdächtig

Auch bei der Kontaktnahme setzen Betrüger auf eine bestimmte Masche: «Wenn der Verkäufer nur per E-Mail kommunizieren will oder die angegebene Telefonnummer falsch ist, kann das auf einen Betrug hindeuten», sagt Schmidt.

Zahlungen per Vorkasse, Bargeldtransfer- und Treuhanddienst oder über vermeintliche Speditionen deuten meist auf Betrug hin. «Anzahlungen sind im Onlinehandel nicht üblich, die Bezahlung sollte erst nach der Probefahrt und nach Vertragsunterzeichnung bei gleichzeitiger Übergabe des Autos mit allen wichtigen Dokumenten und Schlüssel erfolgen», erklärt Harald Schmidt.

Er empfiehlt Barzahlung, aber bei großen Summen sollte immer eine Begleitperson dabei sein. Und: Der Betrag sollte direkt in einer Bankfiliale gezählt und geprüft werden. Von Zahlungswegen wie Schecks, die eine Rückabwicklung zulassen, rät der Polizist ab.

Und: Unbedingt einen Musterkaufvertrag verwenden, wie ihn etwa Automobilclubs zum Download anbieten. Darin stehen alle wichtigen Daten wie Personalausweisnummern beider Parteien, dazu die Auto-Beschreibung mit Ausstattungsdetails und der Übergabetermin.

Geld nur gegen Ware

Bei einer eventuellen Besichtigung und der Kaufabwicklung rät der Autoclub ADAC zum Grundsatz: Ware gegen Geld. Absoluter Schutz sei zwar nicht möglich, da zu gute Fälschungen von Fahrzeugpapieren und Personalausweisen im Umlauf sind. Wer aber mit dem Smartphone alle Dokumente fotografiert, hat später zumindest Ansatzpunkte, um einen möglichen Betrug aufzuklären.

Auf keinen Fall sollte jemand versuchen, Betrüger selbst zu betrügen, denn das könne rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, warnt der ADAC. Im Zweifelsfall sei es besser, nicht weiter zu verhandeln, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und das Inserat zu melden.

Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE) warnt ebenfalls grundsätzlich vor Vorkasse, denn das Geld sei anschließend weg. Ebenfalls ein beliebter Trick: Der Verkäufer bietet an, ein Fahrzeug kostenlos zur Ansicht zur Verfügung zu stellen. Der Interessent soll nur die Transportkosten überweisen – für ein Auto, das natürlich nie ankommt.

Gezielt Fragen stellen

Auch wenn Käufer bei professionell gefälschten Papieren meist machtlos sind, lohnen sich immer einige gezielte Fragen, um auf eventuelle Ungereimtheiten zu stoßen, sagt Kempgens. Etwa: Warum wird das Auto verkauft, seit wann ist es im Besitz, stimmen die Kilometerangaben mit den Wartungsprotokollen überein?

«Wer aufmerksam das ganze Drumherum beobachtet, bekommt ein Gefühl für unseriöse Geschäfte. Nächtliche Treffen zur Fahrzeugbesichtigung oder Geldübergabe auf einem Rastplatz oder in Schnellrestaurants sind weder üblich noch seriös», erklärt Kempgens. Und: Hat der Verkäufer einen anderen als den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Namen, sei stets Vorsicht geboten.

Von Fabian Hoberg, dpa