Wer unerwünschte Faxe bei der Bundesnetzagentur meldet, hilft dabei, die nervige Werbeflut abzustellen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn)

Spam strapaziert die Nerven nicht nur in Gestalt von E-Mails im elektronischen Postfach. Im Moment greift nach Angaben der Bundesnetzagentur auch unerwünschte Fax-Werbung für FFP2-Masken und Corona-Schnelltests um sich.

Aber muss man es sich gefallen lassen, dass Firmen mit ungebetenen Faxen Papier, Tinte oder Toner verbrauchen und nebenbei auch noch die Leitung blockieren? Definitiv nicht, sagt die Bundesnetzagentur. Faxwerbung sei nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Daran ändere auch die allgemeine pandemische Lage nichts.

Damit Verstöße geahndet werden können, sollten Betroffene eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen, zum Beispiel per Online-Formular. Aktuell hat die Behörde wieder die Abschaltung mehrerer Rufnummern angeordnet, über die drei Unternehmen teils massenhaft unerwünschte Werbefaxe versendet hatten.