Viele Spiele auf dem Smartphone locken mit In-Game-Käufen, manchmal reichen ein paar Klicks. Gerade für Kinder kann das eine große Versuchung sein. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Mascha Brichta/dpa-tmn)

Viele Kinder lieben es, auf dem Smartphone oder Tablet zu spielen. Für mehr Spielspaß oder um überhaupt weiterspielen zu können, müssen bei vielen Apps In-Game-Käufe getätigt werden. Passen Eltern nicht auf, kann das schnell viel Geld kosten.

Deswegen schaltet man für Kinder diese Option am besten aus, rät die Verbraucherzentrale Berlin. Denn die Hürde beim Auslösen von In-App-Käufen ist oft niedrig, manchmal reichen ein paar Klicks. Pro Einkauf gibt es zwar eine Auftragsbestätigung per Mail. Die wird aber häufig erst spät entdeckt wird oder landet gleich im Spam-Ordner. So können viele kleine Beträge sich schnell zu einer großen Summe addieren.

Käufe sperren oder mit Passwort absichern

Um die In-Game-Käufe zu deaktivieren, wird für Android-Geräte der Play Store geöffnet und über das Drei-Punkte-Icon der Menüpunkt «Einstellungen» ausgewählt. Dann unter «Nutzersteuerung» auf «Authentifizierung für Käufe erforderlich» gehen und auf folgende Option tippen: «Für alle Käufe bei Google Play auf diesem Gerät».

Bei iPhone oder iPad wird zuerst in den Einstellungen die «Bildschirmzeit» aktiviert. Danach der Reihe nach auf «Bildschirmzeit», «Beschränkungen» und «Käufe im iTunes & App Store» gehen. Dort «In-App-Käufe» anklicken und «Nicht erlauben» festlegen.

Bei ganz jungen Kindern hilft auch ein Widerspruch

Zusätzlich empfehlen die Verbraucherschützer Prepaid-Karten mit vordefinierter Aufladung zu nutzen und Passwort-Sperren einzurichten. Außerdem kann eine PIN im Telefon oder eine Drittanbietersperre beim Telekommunikationsanbieter eingerichtet werden. Diese Sperre verhindert auch Einkäufe über die Telefonrechnung.

Aber auch bei bereits entstandenen Kosten kann noch eine Erstattung erreicht werden. «Minderjährige sind bis zum 7. Lebensjahr geschäftsunfähig und bis zum 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig», so die Verbraucherzentrale. Bei fehlender elterlicher Zustimmung sind die Kaufverträge somit unwirksam. Ist die Rechnung schon ins Haus geflattert oder wurde abgebucht, sollten man so zügig wie möglich widersprechen.