Ist das Internet wider des Vertrags zu langsam, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Es braucht dafür aber einen Nachweis. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christin Klose/dpa-tmn)

Wenn sich das versprochene «High Speed» als leeres Versprechen entpuppt, können sich Verbraucher nun dagegen wehren. Auf eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Nutzer und Nutzerinnen müssen ihrem Anbieter dafür allerdings eine Messung vorlegen, die etwas Zeit und Geduld erfordert. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über das Programm «Breitbandmessung» der Bundesnetzagentur.

Ab sofort steht es unter www.breitbandmessung.de für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux zur Verfügung. Nach der Messung gibt es ein Messprotokoll als PDF. Damit kann vom Anbieter eine Beitragsminderung gefordert werden.