Vorratsdatenspeicherung: Buschmann legt Entwurf vor
Ein Speichersystem mit über einem Petabyte an Kapazität ist in einem Rechenzentrum des bayerischen Landeskriminalamts. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Matthias Balk/dpa)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Entwurf für eine Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Das Vorhaben ging zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung, wo es zum Teil Vorbehalte gegen das von ihm vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren gibt.

«Hierdurch wird ein ausgewogener Ausgleich zwischen dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation geschaffen», heißt es in dem Entwurf.

Der Europäische Gerichtshof hatte im September der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sei.

Faeser bevorzugt weiter Vorratsdatenspeicherung

Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen «Einzufrieren». Möglich soll dies allerdings bei schweren Straftaten wie etwa Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch sein. Außerdem muss ein Richter zustimmen.

Immerhin einen Vorteil hätte Quick Freeze für die Ermittler: Wenn ein Richter das «Einfrieren» der Daten zu einem bestimmten Verdachtsfall angeordnet hat, stünden dazu neben der IP-Adresse auch Verbindungs- und Standortdaten zur Verfügung. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sowie mehrere Landesinnenminister hatten sich zuletzt – im Gegensatz zu Buschmann und der FDP – allerdings für eine andere Variante ausgesprochen. Sie plädierten für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung.