Seien es fehlende Materialien wie Halbleiter oder durch Transportengpässe angespannte Lieferketten: Der Verfügbarkeit vieler Produkte und damit auch vieler potenzieller Weihnachtsgeschenke ist all das nicht zuträglich. Einziger Trost für Käuferinnen und Käufer vor dem Fest: Wer auf die Lieferung seines Online-Kaufs länger warten muss als vom Händler angegeben, kann den Kaufvertrag widerrufen.
Das gehe sogar, bevor man die Ware schlussendlich erhält, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Teilen Verkäufer frühzeitig mit, dass sich die angekündigte Lieferzeit deutlich verzögert, müssten Kundinnen und Kunden nicht am Kaufvertrag festhalten.
Rückabwicklung macht Weg frei für Alternativen
Nach einem Widerruf muss der Vertrag den Verbraucherschützern zufolge rückabgewickelt werden. Betroffenen gebe das die Möglichkeit, sich nach Alternativen umzusehen, zum Beispiel nach einem Gutschein, oder die Ware im stationären Handel zu besorgen.
Wer seinen Kaufvertrag widerrufen möchte, kann zum Beispiel das vom Händler angebotene Formular nutzen. Alternativ bietet auch die VZ NRW einen Musterbrief für den Widerruf an.
Engpässe rufen unseriöse Händler auf den Plan
Die Verbraucherzentrale warnt in diesem Zusammenhang auch vor unseriösen Anbietern, die die angespannte Situation ausnutzen könnten: Sind Produkte, bei denen Lieferengpässe bestehen, im Internet plötzlich günstig zu haben, sei Vorsicht geboten.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dann genau die Seriosität dieser Händler prüfen. Es könne zum Beispiel sein, dass solche Anbieter minderwertige Ware verschicken oder Versand-, Zoll- und Rücksendegebühren separat in Rechnung stellen, warnen die Verbraucherschützer.