Wenn’s mal wieder länger dauert: Geht es ums Internet, hilft vielleicht das Telekommunikationsgesetz. Denn das sieht einen Rechtsanspruch auf Breitbandinternet vor.
Seit Juni 2022 gilt: Die Download-Geschwindigkeit muss derzeit mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen, die Upload-Rate bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Und das kann man einfordern.
Doch wie geht man vor, wenn man noch keinen entsprechenden Anschluss hat?
Zunächst muss man sich bei seinem Anbieter beschweren, rät das Telekommunikationsportal «Teltarif.de». Kann oder will dieser keine schnellere Leitung liefern, müsse im nächsten Schritt die Bundesnetzagentur kontaktiert werden.
Kontaktformular nutzen
Das geht online über ein spezielles Kontaktfomular, bei dem der Punkt «Versorgung mit Telekommunikation» ausgewählt wird. Anschließend sollte man seine Vertragsunterlagen bereithalten, denn hier werden Angaben zum Anbieter und Kundennummer abgefragt. Außerdem kann die Korrespondenz mit dem Anbieter als Anhang mitgeschickt werden.
Die Bundesnetzagentur schaut sich dann die Lage an und vergibt im Idealfall den Auftrag, eine schnelle Leitung zu liefern, zum Beispiel durch Aufrüstung oder eine komplett neue Leitung, so «Teltarif.de».
Kein Recht auf Glasfaser
Dabei sollte man aber durchaus etwas Geduld mitbringen: Denn bietet kein Unternehmen die Leistung freiwillig an, kann die Bundesnetzagentur einen oder mehrere Anbieter dazu verpflichten – mit mehrmonatigen Fristen bis zur Bereitstellung. Wie lange es dauert, bis der schnellere Anschluss wirklich da ist, hängt auch davon ab, wie aufwendig die Baumaßnahmen sind.
Ein Recht auf eine bestimmte Technik gibt es dabei übrigens nicht. Wer Glasfaser will, muss also nicht Glasfaser bekommen. Eine Mindest-Download-Geschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde aber schon.