Singles Day, Black Friday, Cyber Monday: Ganz gleich welchen Namen das Kind trägt, der Handel überbietet sich in den sechs Wochen vor dem Weihnachtsfest mit Rabattaktionen im Netz. Oder besser gesagt mit vermeintlichen Rabattaktionen. Denn ob ein Angebot wirklich gut ist, gilt es von Fall zu Fall immer wieder neu zu prüfen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).
Bei vielen vermeintlichen Super-Schnäppchen spare man deutlich weniger als gedacht. Viele Nachlässe beruhten auf einem Vergleich mit den unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) der Hersteller, die aber normalerweise kaum ein Händler aufruft.
Zwei Preissuchen können helfen
Um die Angebote richtig einordnen zu können, sollte man Preissuchmaschinen nutzen, die oft auch eine Preis-Historie bieten. Erst wenn sich ein Sonderangebot nach dem Vergleich in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lässt, sollte man anfangen, über einen Kauf nachzudenken, so die Verbraucherschützer.
Wer längerfristig plant, sei auch gut beraten, die Preise für bestimmte Waren schon im Jahresverlauf online wie im stationären Handel ins Visier zu nehmen und im Blick zu behalten, so die Verbraucherschützer. Nur wer den marktüblichen Produktpreis kennt, kann die reale Ersparnis ermitteln und aufgeblasene UVP-Rabatte enttarnen.
Der Widerruf als Sicherheitsnetz
Trotz allem kann es vorkommen, dass einem gleich nach dem Klicken auf den «Kaufen»-Button aufgeht: Das war jetzt kein guter, günstiger oder notwendiger Kauf. Sollte dann die Stornierung der Bestellung über den Händler nicht möglich sein, bleibt immer noch das Widerrufsrecht als Netz und doppelter Boden.
Der Widerruf ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts möglich, informiert die Verbraucherzentrale. Allerdings kann es sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Es lohne sich, die diesbezüglichen Vorgaben eines Händlers vor dem Kauf zu prüfen.
Oh du ärgerliche Fakeshop-Zeit
In der Zeit der Weihnachtsverkäufe und des Schnäppchen-Fiebers ist die Gefahr groß, Fakeshops auf den Leim zu gehen. Diese sind oft nur schwer zu entlarven, insbesondere dann, wenn es sich um Kopien echter Onlineshops handelt. Grundsätzlich gilt: Ist ein Preis zu gut, um wahr zu sein, ist er es auch nicht.
Und wenn man dann am Ende nur mit Vorkasse zahlen kann, gilt: Finger weg. Als bevorzugte Bezahlmethode sollte Rechnung oder Lastschrift gewählt werden. Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale NRW den Fakeshop-Finder, ein Tool, das Webseiten auf typische Merkmale eines betrügerischen Shops hin überprüft und Nutzerinnen und Nutzern dann eine Einschätzung zur Seriosität liefert.