Privatverkäufer sollten Käufern nicht ihre Kreditkartendaten verraten - die Kaufabwicklung übernimmt in der Regel die Onlineplattform. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Franziska Gabbert/dpa-tmn)

Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen müssen derzeit verstärkt mit Kreditkarten-Betrugsversuchen rechnen. Bei einer aktuellen Masche, vor der das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnt, meldet sich der vermeintliche Käufer eines Artikels und behauptet, dass der Bezahlvorgang fehlgeschlagen sei.

Kurz darauf erhält man als Verkäuferin oder Verkäufer auch eine Nachricht, die angeblich vom Kleinanzeigenportal stammt. Darin wird man aufgefordert, einen Link zu öffnen und seine Kreditkartendaten samt Kontrollziffer einzugeben – angeblich um das Bezahlproblem zu lösen. Tatsächlich werden die sensiblen Daten natürlich von den Betrügern abgegriffen.

Chat als Ablenkung

Zur Ablenkung starteten die Kriminellen teils sogar gleichzeitig einen Chat, in dem man dann mitunter auch noch einmal aufgefordert wird, seine Kreditkartendaten anzugeben, warnt das LKA. Auch im Chat geben sich die Betrüger als Mitarbeiter des Kleinanzeigenportals aus. Tatsächlich gehen sie aber am Ende mit den gestohlenen Kreditkartendaten in Fremdwährungen einkaufen.

Wer in die Falle getappt ist, kontaktiert am besten sofort seine oder ihre Bank und versucht, die Zahlungen zu stoppen. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, die Karte zu sperren. Falls man den Betrügern auch Zugangsdaten für das Kleinanzeigenportal mitgeteilt hat, sollten diese schnellstens geändert werden, rät das LKA. Zusätzlich informiert man den Support des Portals und erstattet am besten auch Anzeige bei der örtlichen Polizei.

Noch eine Masche

Von einer weiteren Betrugsmasche berichtet das IT-Fachportal «Heise.de». Demnach gibt ein scheinbarer Käufer vor, auf dem Portal Ebay-Kleinanzeigen die Funktion «Sicher bezahlen» nutzen zu wollen. Auch hier entlocken die Betrüger den Verkäufern Kreditkartendaten oder Angaben zum Kontostand. Am Ende buchen sie dann vom Konto des Verkäufers Geld ab, statt den Kaufpreis zu überweisen.

Die Polizei Berlin weist darauf hin, dass Verkäuferinnen und Verkäufer auf Plattformen wie Ebay-Kleinanzeigen nie zur Eingabe von Kreditkartendaten sowie Bank- oder Kontodetails aufgefordert werden. «Sicher bezahlen» werde ausschließlich auf der Webseite des Kleinanzeigenmarktes abgewickelt.

So funktioniert «Sicher bezahlen»

Wählen Käufer die treuhänderische Bezahlfunktion «Sicher bezahlen», müssen sie den Kaufpreis an den mit Ebay-Kleinanzeigen kooperierenden Dienstleister Online Payment Plattform (OPP) überweisen. Der verwahrt das Geld, bis der Käufer die Ware erhalten und dies bestätigt hat. Erst dann erhält der Verkäufer das Geld.

Für diesen Service zahlen Käufer eine geringe Gebühr. Kommt die Ware nicht an oder weicht der Artikel von der Beschreibung ab, zahlt OPP dem Käufer den Kaufpreis zurück. Das Entgelt entfällt dann.