Das Bundeskartellamt hat die Weichen für eine schärfere Wettbewerbsaufsicht beim Facebook-Konzern Meta gestellt. Die Bonner Behörde stufte Meta als Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb» ein.
Seit 2021 kann das Kartellamt diesen Firmen zum Beispiel Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Anfang Januar wurde bereits der Google-Mutterkonzern Alphabet als ein solches Unternehmen eingestuft. Zu Apple und Amazon laufen noch Ermittlungen. Der Facebook-Konzern habe entschieden, sich nicht gegen die Einstufung vor Gericht zu wehren, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt bei einem Konferenzauftritt am Mittwoch.
Eine Meta-Sprecherin sagte: «Auch wenn wir die Begründung, die zur Entscheidung des Bundeskartellamts geführt hat, nicht teilen, konzentrieren wir uns weiterhin darauf, unseren Nutzern in Deutschland das bestmögliche Erlebnis in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Vorschriften zu bieten.» Zudem kündigte sie an, dass Meta mit dem Kartellamt weiter konstruktiv zusammenarbeiten werde.