Wie schön es doch ist, Neukunde zu sein: 150 Euro Sofortbonus, gratis gibt es einen Router und Freimonate dazu. Solche Angebote für Telefon und Internet können Festnetzkundinnen und -kunden finden, wenn sie den Anbieter wechseln.
Aber auch wechselwillige Mobilfunkkunden erhalten oft Boni und Prämien, wenn sie einen Vertrag bei der Konkurrenz unterschreiben. Da lohnt es sich, regelmäßig den Anbieter zu wechseln, wie es Verbraucherschützer nicht müde werden zu empfehlen. Und tatsächlich: Gerade bei solchen Verträgen gewähren Anbieter ihren Neukunden hohe Rabatte, bestätigt Jan Wieseke, Professor für Sales Management an der Ruhr-Universität Bochum.
«Bei Gütern oder Verträgen, die in großer Zahl verkauft werden, gibt es häufig einen Neukundenbonus», sagt Wieseke. «Denn die Lockangebote bringen viele Kunden, die wiederum Umsatz generieren.» Deshalb könne sich eine Kündigung für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnen.
Bleiben Sie doch noch ein bisschen
In den ersten zwei Vertragsjahren sind viele Preise fürs Internet, Telefon oder Handy rabattiert, weiß auch Arne Düsterhöft vom Verbraucherportal «Finanztip». Erst anschließend wird es teurer. Das Kalkül dahinter: «Die Anbieter hoffen, dass die Kunden möglichst lange bleiben, weil ihnen der Aufwand für einen Wechsel zu hoch erscheint oder sie nach zwei Jahren den Vertrag vergessen haben.»
Wer seinen Vertrag schon jahrelang hat, sollte sich definitiv wieder einmal auf dem Markt umsehen. «Die Preise sind mit der technischen Entwicklung des Handynetzes deutlich gesunken oder die Verträge bieten mehr Leistung», sagt Düsterhöft und nennt ein Beispiel: Habe eine All-Net-Flat im D-Netz von Vodafone oder Telekom vor sieben Jahren noch durchschnittlich 30 Euro gekostet, sei so ein Vertrag heute schon für 8 Euro zu haben.
Doch wer sich nicht rührt, zahlt den alten hohen Preis weiter. Dabei sind Kündigung und Neuabschluss recht einfach, vieles lässt sich online mit wenigen Klicks erledigen. Jeder Anbieter muss die genaue Kündigungsfrist auf der Rechnung ausweisen. Die Verbraucherzentralen raten sogar, die Kündigung dem neuen Mobilfunkanbieter zu überlassen.
Nur ein Tag und keinen Tag länger
Etwas größer ist der Aufwand beim Festnetztelefon oder -Internet: Dort kann es nötig sein, dass ein Techniker kommen muss. Viel passieren kann bei einem Wechsel aber nicht. Die Unternehmen sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Telefon, Mobilfunk oder Internet nicht länger als einen Tag unterbrochen sind.
Allerdings klappt das oft nicht, wie eine Umfrage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2019 gezeigt hat: So berichteten knapp zwei Drittel der Befragten, dass ihr Anbieter die Tagesfrist-Vorgabe beim Wechsel gerissen hat.
Künftig könnte sich das verbessern. Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die Anfang Dezember 2021 in Kraft trat, steht Verbrauchern in solchen Fällen nämlich eine Entschädigung zu. Gleiches gilt, wenn die Rufnummernmitnahme nicht auf Anhieb klappt.
200 Euro auf einen Schlag
«Wem sich der Wechsel nach zu viel Aufwand anhört, sollte sich seinen Stundenlohn ausrechen», sagt Düsterhöft. «Der ist phänomenal. Mit einem einzigen Vertragswechsel kann man durchaus 100 bis 200 Euro sparen.» Und das auf einen Schlag. Und wem diese Betrachtung besser gefällt: Rein rechnerisch fällt die monatliche Rechnung im Vergleich zum nicht rabattierten Tarif um 4 bis 8 Euro niedriger aus.
Also: Treue lohnt sich nicht bei Telefon- und Internetverträgen. Das ist in anderen Branchen anders, weiß Prof. Wieseke: «Bestandskunden haben bessere Karten, wenn sie auf Verkäufer treffen, etwa im Möbelhaus oder bei Juwelieren. Die gewähren treuen Kunden eher Rabatte, denn dort rechnet es sich über die Lebenszeit, wenn diese immer wieder kommen.»
Trotzdem sollten auch treue Kunden zu hohe Preise nicht hinnehmen. Sie haben einen Trumpf im Ärmel: die Kündigung – oder zumindest die Drohung damit. Die Anbieter sind oft bereit, ihre Bestandskunden in solch einem Fall mit Rabatten zurückzuerobern. Und seit Anfang Dezember 2021 können Kunden dieses Druckmittel jederzeit einsetzen.
Jeden Monat kann gekündigt werden
Denn nach der anfänglich vereinbarten Vertragslaufzeit von meist zwei Jahren dürfen sich Telekommunikationsverträge nur noch um einen Monat verlängern, wie das neue Telekommunikationsgesetz vorschreibt. Das gilt für Neuabschlüsse, aber auch für schon bestehende Verträge.
Außerdem sind die Anbieter nun verpflichtet, ihre Bestandskunden einmal pro Jahr darüber zu informieren, welcher der optimale Tarif für sie ist, gemessen am aktuellen Tarif. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Altkunden weiter in teuren Tarifen verbleiben, obwohl es beim selben Anbieter längst günstigere Konditionen gibt und ein Wechsel leicht möglich wäre.