Finger weg: Wer solche oder ähnliche SMS bekommt, löscht sie besser sofort und klickt keinesfalls auf Links. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Till Simon Nagel/dpa-tmn)

Eine Spamwelle angeblicher Paket-SMS rauschte nach Ostern durchs Land. Wer auf die enthaltenen Links klickte, fing sich schlimmstenfalls schädliche Software auf dem Smartphone ein. Die wiederum verschickte massenhaft SMS. Ohne SMS-Flatrate kann das schnell ein teurer Spaß werden. Im Streitfall mit dem eigenen Telefonanbieter rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw) zur Ruhe – und zur Gegenwehr. Was Sie jetzt wissen müssen:

– Strafanzeige stellen: Sollten Sie betroffen sein, melden Sie den Fall der Polizei, sofern nicht schon geschehen. Das ist später wichtig, um ein eigenes Verschulden auszuschließen.

– Nicht gleich bezahlen: Besteht der Anbieter auf Zahlung der unbemerkt versandten SMS, fragen Sie gezielt nach, welche Schutzmechanismen eingesetzt werden, um solch untypisches Verhalten eines einzelnen Telefonanschlusses zu unterbinden. Die Verbraucherschützer raten außerdem, eine Kopie der Strafanzeige mitzuschicken und darzulegen, dass ein Schadprogramm verantwortlich war.

– Versicherung prüfen: Eventuell deckt ja die eigene Hausratsversicherung solche Fälle ab? Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass manche Verträge solche und andere Fälle missbräuchlicher Onlineaktivitäten abdecken. Ein Blick auf die Police oder ein Anruf bei der Versicherung schadet nicht.

– Nichts vorschnell unterschreiben: Manch ein Unternehmen bietet einen Kostendeckel an. Soll heißen: Kundinnen und Kunden zahlen 100 Euro und der Fall ist erledigt. Hiervor warnt die vznrw. Aus ihrer Sicht wird Mobilfunkkunden hier im Gegenzug per Verpflichtungserklärung sämtliche Verantwortung für künftige Fälle aufgedrückt. Die Juristen der vznrw raten zum Streichen solcher Klauseln. Im Zweifelsfall lohnt eine Rechtsberatung.