Es kann so einfach sein: Unternehmen, bei denen man online Verträge abschließen kann, müssen seit Juli 2022 im Kundenbereich auch einen Button zum einfachen Kündigen anbieten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Das Streaming-Abo, die Versicherungspolice oder der Handyvertrag: Verbraucherinnen und Verbraucher schließen längst eine Vielzahl ihrer Verträge im Netz ab. Und dort geschlossene Verträge müssen sich seit Sommer 2022 auch ganz einfach auf der Internetseite des jeweiligen Unternehmens per Mausklick kündigen lassen, inklusive folgender Eingangsbestätigung etwa per E-Mail.

Die sogenannten Kündigungsbuttons sollte man tunlichst auch nutzen und nicht auf zweifelhafte Angebote von Kündigungsdienstleistern hereinfallen, die etwa von anderen EU-Ländern aus agieren, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Diese Dienstleister behaupteten, kündigen sei kompliziert und ließen sich ihren unnötigen wie mangelhaften Service teuer bezahlen.

Fehlende Buttons befördern zweifelhafte Angebote

Ein Problem: Weil aktuell immer noch nicht alle Unternehmen Kündigungsbuttons umgesetzt hätten, könne es vorkommen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine Internetsuche nach einer Kündigungsmöglichkeit starten und dann bei solchen fragwürdigen Dienstleistern landeten, die oft den Eindruck erwecken, im direkten Kontakt zu dem Unternehmen zu stehen, bei dem gekündigt werden soll.

Mit diesen Dienstleistern hole man sich aber nur Ärger ins Haus: Von ihnen gebe es keinen Nachweis über den Versand der Kündigung, sie verschickten Kündigungen gar nicht oder an falsche Adressen und prüften keine Fristen, obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher davon ausgingen, dass eine wirksame und zeitnahe Kündigung erfolgt sei. Dann läuft ein Vertrag im Zweifel kostenpflichtig weiter.

Doch damit nicht genug: Die Dienstleister kassieren laut EVZ oft nicht nur per Einmalzahlung für jede vermeintliche Kündigung. Sie legten teils auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern unbemerkt und ungewollt ein Kundenkonto an, das monatliche Kosten mit sich bringt.

Dann lieber selbst eine Kündigung schreiben

Für den Fall, dass ein Unternehmen noch keinen Kündigungsbutton anbieten sollte, raten die Verbraucherschützerinnen, ganz klassisch die Kündigung selbst zu schreiben und etwa per Mail zu versenden. Die Adresse sowie die Kündigungsfrist finden sich im Vertrag, auf einer Rechnung oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In der Kündigung sollten den Angaben zufolge Name und Adresse, Kundennummer, das Kündigungsdatum oder die Formulierung «zum nächstmöglichen Zeitpunkt» stehen. Zudem sollte man um eine Kündigungsbestätigung mit Datum des Vertragsendes bitten. Auf seiner Seite bietet das EVZ auch Musterschreiben an.