Festnetzkundinnen und -kunden der Telekom können auch weiterhin sogenannte Call-by-Call-Dienste nutzen, um von Gespräch zu Gespräch Gebühren zu sparen. Darauf haben sich die Deutsche Telekom und der Wettbewerberverband VATM einer gemeinsamen Mitteilung zufolge verständigt. Call-by-Call werde bis zum Jahresende 2024 fortgeführt. Gleiches gelte für die Möglichkeit, dauerhaft über einen anderen Anbieter zu telefonieren (Preselection).
Call-by-Call funktioniert so: Der eigentlichen Rufnummer wird die Vorwahl des ausgewählten, günstigeren Anbieters vorangestellt. Das Gespräch läuft dann über diesen Anbieter, die Gebühren werden aber über die Telekom-Rechnung eingezogen. Call-by-Call-Tarife finden sich auf diversen Vergleichsportalen im Internet.
Um teure Überraschungen zu vermeiden – Call-by-Call-Tarife können sich etwa je nach Uhrzeit ändern -, ist eine Tarifpreisansage Pflicht, bevor das Gespräch zustande kommt. Verbraucherinnen und Verbraucher können also noch auflegen, wenn ein anderer als der erwartete Preis angesagt wird.
Warum gibt es Call-by-Call eigentlich? 1998 wurde die Telekom im Zuge der Marktöffnung regulatorisch verpflichtet, ihren Endkunden Call-by-Call und Preselection anzubieten. In der Anfangszeit des liberalisierten Telekommunikationsmarktes sollte so eine wettbewerbliche Preisentwicklung sichergestellt werden. Seit 2019 haben sich VATM und Telekom dann auf ein freiwilliges Abkommen verständigt.