Das Bundeskartellamt nutzt seine neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen große Digital-Plattformen nun auch für Ermittlungen gegen Apple.
«Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat», kündigte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt an.
Mit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Januar kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen zwischen verschiedenen Marktbereichen hinweg für den Wettbewerb von Bedeutung sind. Die Behörde prüft auf dieser Grundlage bereits Facebook, Amazon und Google.
«Wir freuen uns darauf, unseren Ansatz mit dem Bundeskartellamt zu diskutieren und einen offenen Dialog über alle Bedenken zu führen», hieß es in einer Reaktion von Apple auf die Ermittlungen. Der Konzern sei «stolz darauf, ein Motor für Innovation und Arbeitsplätze zu sein». Allein die iOS-Plattform unterstütze mehr als 250.000 Arbeitsplätze in Deutschland.
Das Bundeskartellamt verweist darauf, dass Apple neben iPhones auch Tablets, Computer und tragbare Geräte wie eine Computer-Uhr sowie diverse Dienste bis hin zu Musik- und Video-Streaming anbietet. «Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen», betonte Mundt.
Apples App-Store-System wird bereits von der EU-Kommission untersucht, die dem Konzern unfairen Wettbewerb mit anderen Anbietern von Musikstreaming-Diensten vorwirft. Dabei steht unter anderem die Abgabe von 15 bis 30 Prozent auf im App Store erzielte Digital-Erlöse im Mittelpunkt.
Das Kartellamt stellte auch weitere Ermittlungen gegen Apple nach Beschwerden über «potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken» in Aussicht. Dabei geht es zum einen darum, dass Apple Nutzern im Frühjahr die Möglichkeit gab, App-Entwicklern die Nachverfolgung ihrer Aktivitäten über verschiedene Apps und Dienste hinweg zu verbieten. Zum anderen werde die Vorinstallation ausschließlich eigener Apps in Beschwerden als mögliche Selbstbevorzugung angeprangert.
Auch bei Google, Facebook und Amazon prüft das Kartellamt, ob sie eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben. Bei Google etwa komme dies, «aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome» in Betracht, hieß es etwa bei der Einleitung des Verfahrens gegen den Internet-Konzern Ende Mai. Bei Amazon sieht das Kartellamt die mögliche marktübergreifende Rolle bei den diversen Online-Marktplätzen und digitalen Angeboten.
Facebook prüft das Kartellamt bereits seit Januar nach den neuen Regelungen. Damit wurde die Untersuchung zur Verknüpfung von Nutzer-Accounts der Tochterfirma Oculus mit Facebook ausgeweitet. Oculus ist im Geschäft mit virtueller Realität, bei der Nutzer mit Spezialbrillen in digitale Welten eintauchen können. Angesichts der Kartellamts-Ermittlungen hat Oculus die neue VR-Brille Quest 2 in Deutschland immer noch nicht auf den Markt gebracht.