Privatanleger müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen versteuern. Damit hat ein ungenannter Kläger vor dem Bundesfinanzhof Schiffbruch erlitten, der 3,4 Millionen Euro Profit aus privaten Krypto-Geschäften zwar dem Finanzamt gemeldet hatte, sich aber gegen die Besteuerung gewehrt hatte. Das höchste deutsche Finanzgericht veröffentlichte das Urteil bei seiner Jahrespressekonferenz am Dienstag in München.
Nach Auffassung der Richter sind virtuelle Währungen Wirtschaftsgüter, die einen Kurswert haben und als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen ge- und verkauft werden. Die Gewinne unterliegen laut Urteil als «private Veräußerungsgeschäfte» dem Einkommensteuergesetz.