Der Personalausweis ist die Heimat vieler sensibler Daten. Für Verträge unnötige Angaben in Perso-Kopien sollte man besser schwärzen - und zwar irreversibel mit dem Filzstift. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-tmn)

Ein Personalausweis enthält zahlreiche personenbezogene und sensible Daten, die die Besitzerin oder der Besitzer in aller Regel gut geschützt wissen möchte. Trotzdem kommt es gerade im Netz häufig vor, dass man aufgefordert wird, eine Perso-Kopie hochzuladen oder zu mailen, etwa von Internet-Providern beim Abschluss von Telekommunikationsverträgen.

Das sei durchaus legitim und ergebe sich aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), berichtet das IT-Fachportal «Heise.de». Fragt der Anbieter online nach einer Perso-Kopie, sollte man aber besser Teile daraus schwärzen. Denn laut Gesetz seien für den Vertragsschluss nur Vorname, Nachname, Anschrift und Geburtsdatum nötig.

Besser mit dem Filzstift schwärzen

Das Schwärzen sollte man aber nicht am Rechner – etwa mit einem PDF-Editor – vornehmen, da so eine digitale Schwärzung in einer PDF-Datei im Zweifel wieder rückgängig gemacht werden kann, warnen die Experten.

Stattdessen gelte es, den Perso-Scan auszudrucken, die nicht benötigten Zeilen mit schwarzem Filzstift unkenntlich zu machen und dann den geschwärzten Ausdruck erneut einzuscannen. Die so entstandene Bild- oder PDF-Datei kann dann etwa hochgeladen werden.

Idealerweise findet die Prozedur daheim und nicht auf der Arbeit statt, da moderne Büroscanner, -kopierer und -drucker Ablichtungen oft dauerhaft auf ihrer internen Festplatte speichern.

Ausnahme Prepaid-Handyvertrag

Das Schwärzen funktioniert laut «Heise.de» aber nicht bei allen Telekommunikationsverträgen. Eine Ausnahme stellten Prepaid-Mobilfunkverträge da, bei denen die Anbieter eine Registrierpflicht trifft.

Das bedeutete, dass die erhobenen Daten nicht nur für die Freischaltung überprüft werden, sondern auch dauerhaft gespeichert werden müssen. Dieser Pflicht könnten die Anbieter laut Telekommunikationsgesetz (TKG) unter anderem nachkommen, indem ihnen Kunden persönlich einen Personalausweis vorlegen oder ein Postident-Verfahren durchlaufen.