Eher zu langsam, als zu schnell. Breitbandanschlüsse, die langsameres Internet liefern als vertraglich vereinbart, sind nach wie vor an der Tagesordnung. Im Festnetz etwa erreichen oder überschreiten nur 36,5 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer die vertraglich vereinbarte maximale Download-Datenrate. Das geht aus dem Jahresbericht 2020/2021 zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur hervor.
Mindestens die Hälfte der im Vertrag fixierten Download-Rate im Festnetz erhielten demnach 83,5 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer. Die Zahlen sind über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg zusammengefasst.
Niedrigeres Niveau beim Mobilfunk
Beim Mobilfunk liegt das Niveau drastisch niedriger: Über alle Klassen und Anbieter hinweg erreichen oder überschreiten im Download nur 2,6 Prozent die vertragliche Download-Rate (2019/2020: 2,1 Prozent). 20,1 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer (2019/2020: 17,4 Prozent) kamen mindestens auf die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Rate.
Da es bei den stationären Anschlüssen eine Umstellung in der Methodik der Auswertung der Messkampagne gab, sind nur die Ergebnisse zu mobilen Anschlüssen mit denen der Vorjahre vergleichbar.
Mitmessen ist ausdrücklich erwünscht
Die den Berichten zugrundeliegenden Daten generiert die Bundesnetzagentur über die Testseite Breitbandmessung.de im Netz. Hier können alle den eigenen Anschluss messen – sowohl fürs Festnetz als auch fürs mobile Internet.
Dabei wird geprüft, ob der Internetanbieter die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefert. Auf Grundlage der Breitbandmessung könnten aber keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit breitbandiger Internetzugangsdienste getroffen werden, erklärt die Behörde.
Konsequenzen dank Messprotokoll
Um den eigenen Festnetz-Anschluss zu vermessen, muss der PC oder das Notebook mit einem LAN-Kabel an den Router angeschlossen werden. Die Messung funktioniert direkt im Browser, es kann aber auch ein Messprogramm heruntergeladen werden. Für die Geschwindigkeitsmessung des Mobilfunk-Internets stellt die Bundesnetzagentur Apps für iOS und Android bereit.
Für ein belastbares Testergebnis sollte man mehrmals täglich zu verschiedenen Zeiten und über mehrere Tage hinweg messen und alles protokollieren. Kommt die vertraglich vereinbarte und im Produktinformationsblatt festgeschriebene Leistung nicht zustande, gibt es drei Möglichkeiten.
- Erstens: Dem Anbieter eine Frist zur Nachbesserung setzen.
- Zweitens: Das monatliche Entgelt mindern.
- Drittens: Außerordentlich kündigen.
Wie genau das alles geht und wie viel Geld man sich jeweils zurückholen kann, darüber informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Minderungsrechner-Seite.