Lieber nicht selbst mitbieten: Sogenanntes Shill Bidding ist verboten und kann sogar vor Gericht enden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christin Klose/dpa-tmn)

Bei Online-Auktionen mit einem Zweitaccount auf das eigene Angebot bieten, um einen besseren Preis zu erzielen – das ist keine gute Idee.

Wer erwischt wird, riskiert neben einer Sperrung bei Ebay und Co. auch hohe Schadenersatzzahlungen. Darauf weist die Stiftung Warentest auf ihrer Website «test.de» hin.

«Shill Bidding» (englisch für Gebotstreiberei) nennt sich die Praxis, bei der Verkäufer mit eigenen Geboten den Preis für ihre Waren in die Höhe treiben. Sie ist ebenso verboten, wie Freunde zu Scheingeboten anzustiften. Und zwar unabhängig davon, ob der Verkauf verhindert werden soll, weil die tatsächlich abgegebenen Gebote zu niedrig erscheinen, oder ob es darum geht, noch mehr Geld zu bekommen.

Schadenersatz droht – und womöglich noch mehr

Bisherige Urteile deutscher Gerichte zu «Shill Bidding»-Fällen zeigen: Käufer, die durch Scheingebote um ein Schnäppchen gebracht werden, können mit hohem Schadenersatz rechnen.

Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest gehen zudem davon aus, dass sich Verkäufer, die Scheingebote abgeben, künftig auch wegen Betrugs vor Gericht wiederfinden könnten. Ihnen würde dann zumindest eine empfindliche Geldstrafe drohen, oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Übrigens: Wer durch vorgetäuschte Angebote um ein Schnäppchen gebracht wird, sollte sich den Warentestern zufolge nicht nur an das Online-Auktionsportal wenden, sondern auch direkt an die Strafverfolgungsbehörden. Nur so können mögliche Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden.