Laserpointer werden gerne als Spielzeug zum Blenden von anderen Menschen verwendet. Dabei können kleine Neckereien schnell zum Unfallrisiko führen oder Augenverletzungen hervorrufen, mahnt das Umwelt Bundesamt. Nur wenige Geräte werden empfohlen.
Leistungsstarke Laserpointer schädigen Auge
Gerade im Internet gebe es Produkte, die in Deutschland aufgrund ihrer hohen Leistung verboten sind. Blendet man jemanden mit einem starken Laserpointer ins Auge, können laut Bundesamt Schäden in der Netzhaut oder auch des Sehvermögens drohen. Wer zum Beispiel Autofahrer mit einem Laserstrahl blendet, riskiert, dass derjenige einen Unfall baut. Für Kinder sind Laserpointer sowieso nicht geeignet.
Der stiftförmige kleine Laserpointer kann deshalb so gefährlich sein, weil mit Hilfe einer Laserdiode ein Lichtstrahl erzeugt wird, der über einen Kollimator gebündelt und gerichtet wird. Dadurch trifft der Strahl mit sehr hoher Intensität auf eine sehr kleine Fläche. Besonders auf die Farbe Grün reagiere das menschliche Auge sehr empfindlich, so das Bundesamt, weshalb es diese als besonders hell wahrnimmt.
Nur wenige Laserpointer sind zu empfehlen
Das Umwelt Bundesamt empfiehlt deshalb, wenn überhaupt nur Laserpointer der Klasse 1 zu nutzen. Insgesamt gibt es sieben Klassen, die Käufer anhand der Norm erkennen (in diesem Fall DIN EN 60825-1) an. Je höher die Zahl, desto gefährlicher kann der Laserstrahl für den Menschen werden. Ist ein Gerät nicht ausreichend gekennzeichnet – fehlt etwa die Leistung – raten Fachleute von einem Kauf ab.
Daher sollte man den Laser nie gezielt auf eine Person richten und ebenfalls nicht direkt in den Laserstrahl blicken. Trifft der Strahl dennoch das Auge, empfehlen Fachleute, die Augen zu schließen und den Kopf abzuwenden.