Das elektronische Rezept soll den Zettelkram ablösen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Mohssen Assanimoghaddam/dpa)

Die für Januar vorgesehene Pflicht zum E-Rezept wird verschoben. Es sei deutlich geworden, das «die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen», heißt es in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums vom 20. Dezember, das der dpa vorliegt.

Zuvor hatte «Apotheke Adhoc» berichtet. Die Verfügbarkeit sei Voraussetzung für die verpflichtende Einführung, so ein Ministeriumsvertreter. Nun soll «der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb in den kommenden Wochen schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden». Ein neuer Termin, ab dem die Pflicht greift, steht noch nicht fest.

Das Schreiben ist an die Gesellschafter der Gematik gerichtet, also der für das E-Rezept zuständigen Firma. Zu den Gesellschaftern gehören etwa die Bundesärztekammer und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie das Bundesgesundheitsministerium, das die Mehrheit an der Gematik hält. In der Ärzteschaft hatte es starke Bedenken gegeben – der ursprüngliche Zeitplan wurde für unrealistisch gehalten. Diesen Bedenken wird nun gewissermaßen Rechnung getragen.

Die Digitalverschreibung ist ein Mammutprojekt im Gesundheitswesen, das schon seit längerem Anlaufschwierigkeiten hat. An dem deutschlandweiten Pflichtstart ab Januar wurde zunächst festgehalten, die Verpflichtung wurde aber aufgeweicht: Im November teilte die Gematik mit, dass sie die Pflicht nur auf diejenigen beziehen werde, «die dazu technisch in der Lage sind». Doch selbst diese schwache Vorgabe wird nun vorerst auf Eis gelegt, wie aus dem Schreiben des Ministeriums hervorgeht.

Mit dem E-Rezept soll die Zettelwirtschaft bei Rezepten beendet werden: Gesetzlich Versicherte sollen künftig einen QR-Code erhalten, entweder per Smartphone oder ausgedruckt.