Die Angabe von Personal- oder Reisepassnummer ist beim Corona-Bürgertest im Testzentrum nicht nötig. Dafür werde keine generelle Erfordernis gesehen, erklärte ein Sprecher von Berlins Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, gegenüber «netzpolitik.org». Immer wieder komme es vor, dass Anbieter von sogenannten Bürgertests auch diese Information abfragen, obwohl dies für die Zuordnung des Test zu einer Person nicht erforderlich sei.
Anders verhält es sich im Einzelfall bei verpflichtenden und kostenpflichtigen PCR-Tests, etwa vor einer Reise. Hier könne die Zuordnung eines Testergebnisses zu einer konkreten Person mittels der Dokumentennummer sinnvoll und rechtens sein, so «netzpolitik.org».
Und wenn es nicht anders geht?
Die Dokumentennummern von Personalausweis und Reisepass sollten eh gut geschützt werden. Mit ihnen kann allerlei Missbrauch wie etwa Identitätsdiebstahl betrieben werden. Datenpannen bei Test-Anbietern kamen in den vergangenen Wochen wiederholt vor, das Risiko ist also real.
«netzpolitik.org»-Autor Markus Beckedahl rät im Zweifelsfall einfach zum Zahlendreher. Das kann etwa dann sinnvoll sein, wenn man sich über ein Onlineformular zum Schnelltest anmelden will und die Dokumentennummer ein Pflichtfeld ist. Die eingetragene Mail-Adresse sollte aber auf jeden Fall stimmen. Sonst erhält man am Ende sein Testergebnis nicht.