Für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber wird es voraussichtlich ab 7. Juni neue Regeln zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken geben. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Uwe Anspach/dpa)

Für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber wird es voraussichtlich ab 7. Juni neue Regeln zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken geben.

Der Bundesrat billigte am Freitag die in Teilen umstrittene Urheberrechtsreform. Das Gesetz muss nun noch dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zum Urheberrecht um, zu der es vor Jahren große Proteste in vielen Ländern gegeben hatte. Künftig sollen Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Plattformen können über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in bestimmten Fällen Inhalte im Netz auch blockieren. Das Hochladen von kleinen Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Werke soll bis zu einer gewissen Größe weiter erlaubt sein. Die Reform enthält auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger.