Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Position von Plattformbetreibern wie YouTube gestärkt. Sie sind grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzerinnen und Nutzer rechtlich geschützte Inhalte hochladen, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Richterspruch hervorgeht.
Die Anbieter müssen demnach aber gegen die Inhalte vorgehen, sobald sie darauf aufmerksam werden. Zudem könnte ein Betreiber Schwierigkeiten bekommen, «wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen», heißt es (Rechtssachen C-682/18 und C-683/18).
Hintergrund sind zwei Fälle, die derzeit vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Der Musikproduzent Frank Peterson war wegen hochgeladener Konzertmitschnitte gegen YouTube vorgegangen, zudem liegt ein Verlag mit der Plattform Uploaded im Rechtsstreit. Es liege aber keine «öffentliche Wiedergabe» nach EU-Recht durch die Betreiber der Internetdienste vor, so der EuGH, solange sie beispielsweise die Inhalte «unverzüglich» löschten, nachdem sie Kenntnis von diesen erlangt hätten, und solange sie technischen Maßnahmen ergriffen, um Urheberrechtsverletzungen wirksam und glaubwürdig zu bekämpfen.
YouTube betonte in einer Stellungnahme nach dem Urteilsspruch, dass es eine Führungsrolle in puncto Urheberrechtsschutz habe und die Rechte von Inhabern durch Zahlungen unterstütze. Ab dem 1. August treten in Deutschland neue Regeln zum Umgang mit geschützten Inhalten in Kraft. Künftig sollen Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Plattformen können über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in bestimmten Fällen Inhalte im Netz auch blockieren.