Bank muss Kunden Hackerschaden nicht voll ersetzen
Die beleuchtete Tastatur eines Laptops spiegelt sich im Bildschirm. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Silas Stein/dpa/Illustration)

Im Prozess um eine auf Hacker hereingefallene bayerische Familie muss deren Bank den Schaden von mehr als 20.000 verschwundenen Euro nicht voll ersetzen.

Die Familie forderte ihr verlorenes Geld am Donnerstag vor dem Landgericht München II von der Volksbank Raiffeisenbank Dachau zurück, die ihren Kunden jedoch grobe Fahrlässigkeit vorhält. Das Landgericht München II sprach sich für eine Zahlung von 6500 Euro aus, insbesondere für den besonders geschädigten Sohn. Die Bank will aber nur 2000 Euro zahlen.

Die Familie hatte von den Hackern ein gefälschtes Schreiben im Namen der Bank erhalten, mit Instruktionen für einen bald ankommenden Brief zur Freischaltung der «SecureGo»-Mobiltelefonapp für Volksbankkunden. Die Betrüger hatten zuvor schon die Pin ausgespäht, räumten die Konten leer und buchten 20.117 Euro ab.

Doch das gefälschte Schreiben enthielt drei Rechtschreibfehler, optische Abweichungen zu anderen Schreiben der Bank und führte die Kunden auf eine gefälschte Website, die eine andere Domainendung aufwies. «Das Schreiben ist schon gut», relativierte jedoch der Vorsitzende Richter.

Er sprach sich für eine Zahlung der Bank über 6500 Euro an den Sohn aus, der allein durch den Betrug mehr als 12.000 Euro verloren hatte und «der wirklich gar nichts dafür konnte.» Gleichzeitig betonte das Gericht, dass eine höhere Instanz anders entscheiden könnte. Einen vergleichbaren Fall hat es laut Landgericht bislang an keinem anderen deutschen Gericht gegeben.

Die Familie nahm mit einwöchiger Widerrufsmöglichkeit die von der Bank angebotenen 2000 Euro an, obwohl die Kammer eine höhere Summe empfohlen hatte. Die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden.