Trotz Geoblocking-Verordnung fürs Online-Shoppen gibt es immer wieder Beschwerden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christin Klose/dpa-tmn)

Das Wunschprodukt ist bei einem ausländischen Anbieter zum besten Preis gefunden, doch dann klappt die Bestellung nicht. So kann zum Beispiel die deutsche Anschrift nicht in das Adressfeld eingegeben werden. Geoblocking nennt sich das und beim Europäischen Verbraucherzentrum laufen immer wieder Beschwerden dazu ein.

Eigentlich dürfte das nicht sein – dank der Geoblocking-Verordnung. Sie verpflichtet Online-Händler in der EU, Waren und Dienstleistungen europaweit zum selben Preis und den gleichen Lieferbedingungen anzubieten. Es ist also egal, wo man wohnt oder welche Staatsangehörigkeit man hat. Verboten ist auch, bei der Bestellung automatisch auf eine andere länderspezifische Internetseite weiterzuleiten.

Wer solch einen Verstoß beim Online-Shoppen entdeckt, kann das mit einem Online-Kontaktformular entweder beim EVZ oder bei der Bundesnetzagentur melden. Achtung allerdings: Die Geoblocking-Verordnung hat einige Ausnahmen. Dazu gehören zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Werke wie E-Books oder Online-Spiele.

Nicht verpflichtet ist ein Online-Anbieter dagegen, überallhin zu liefern. Er kann seinen Versand durchaus auf das Inland beschränken. Verbraucher müssen die Ware dann entweder selbst abholen, sie in Grenznähe liefern lassen oder extra ein Logistikunternehmen beauftragen.